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B2W Allgemeine Wettbestimmungen
des Österreichischen Buchmacherverbandes
 

1) Für alle Wettverträge gelten die nachstehenden
Wettbestimmungen, die der Wettkunde spätestens mit Vertragsabschluss anerkennt.

2) An jeder Wette sind einerseits der Buchmacher und andererseits der Wettkunde als Vertragsparteien beteiligt. Für Kinder und Jugendliche gilt ein absolutes Wettverbot. Das Wettereignis, auf dessen Eintritt gewettet werden kann, wird vom Buchmacher bestimmt.

3) Der Buchmacher hat die vorliegenden Wettbestimmungen entsprechend den Bestimmungen des anwendbaren Landesgesetzes kundgemacht.

4) Der Wettkunde erklärt

a)das am Ort des Vertragsabschlusses gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter zu haben

b) vom Ausgang des der jeweiligen Wette zugrunde liegenden Ereignisses vor Vertragsabschluss keine Kenntnis zu haben, sowie

c) dass die Mittel, mit denen er seinen Wetteinsatz bestreitet, aus keiner gesetzlich unerlaubten Handlung stammen und ihm zu seiner freien Verfügung stehen.

5) Der Buchmacher ist jederzeit berechtigt, die Annahme von Wettangeboten ohne Angabe von Gründen zu verweigern, die Höhe der Wetteinsätze vor Annahme der Wetten zu begrenzen und/oder Quotenänderungen vor Wettabschluss vorzunehmen. Auch liegt es in seinem freien Ermessen, Quoten und Auszahlungslimits für den Wettkunden verbindlich festzulegen.

6)Der Wettvertrag kommt durch Annahme eines Wettanbots zustande. Für die Auslegung des Vertragsinhalts es sind die Aufzeichnungen des Buchmachers maßgebend. Im Falle der Ausfolgung eines Wettscheines akzeptiert der Wettkunde mit der unbeanstandeten Entgegennahme dieses Wettscheines dessen Richtigkeit. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt. Der Buchmacher ist berechtigt von sich aus – und zwar auch ohne dass die Voraussetzungen des § 871 AGBG vorliegen – Schreib-, Rechen- oder Quotenfehler jederzeit – auch nach Vertragsabschluss – zu berichtigen. Das Recht des Buchmachers auf Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums (§ 871 ABGB) bleibt davon unberührt. Sollte sich nach Wettvertragsabschluss herausstellen, dass der Inhalt des Wettvertrages – aus welchem Grund auch immer – weder bestimmt noch bestimmbar ist, ist die Wette ungültig und der Wetteinsatz zurück zu bezahlen.

7) Ein einseitiges Rücktrittsrecht des Wettkunden nach Abschluss des Wettvertrages ist ausgeschlossen.

8)Hat der Buchmacher einen Wettschein ausgefolgt, so erfolgt die Auszahlung des Wettgewinnes ausnahmslos gegen Rückgabe des Original-Wettscheines und des Gutschrift Bons. Den Buchmacher trifft für jedweden Verlust oder Beschädigung (Zerstörung) des Wettscheines keine wie immer geartete Haftung oder Zahlungsverpflichtung. Ihn trifft auch keine Verpflichtung, die Berechtigung des Wettscheininhabers zu überprüfen.

9) Werden Wettscheine nicht innerhalb von 60 Tagen ab dem auf die Beendigung des Wettereignisses folgenden Tag vorgelegt, so erlischt der Anspruch des Wettkunden auf Auszahlung. Der Buchmacher kann sich die Auszahlung des Wettgewinnes bis 45 Tage nach der Vorlage des Wettscheines vorbehalten. In jedem Fall kann der Buchmacher die Auszahlung eines Wettgewinnes davon abhängig machen, dass der Kunde einen gültigen Lichtbildausweis vorlegt.

10) Dem Wettkunden ist es nicht gestattet, allfällige Forderungen gegen den Buchmacher aus Wettverträgen entgeltlich oder unentgeltlich abzutreten, zu verpfänden oder darüber in sonstiger Weise rechtsgeschäftlich zu verfügen oder mit derartigen Forderungen gegen Forderungen des Buchmachers aufzurechnen.

11)Mangels anders lautender zwingend zur Anwendung kommender Zuständigkeitsbestimmungen ist für alle Streitigkeiten aus dem Wettvertrag das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Verwaltungszentrale des Buchmachers zuständig.

12) In nachstehenden Fällen ist die Wette ungültig bzw. gilt der Wettvertrag nachträglich als einvernehmlich aufgehoben und zwar mit der Rechtsfolge, dass der Wetteinsatz an den Wettkunden zurückzubezahlen ist.

a) Wenn das Wettereignis nicht wie im Quotenblatt angegeben stattfindet (z.B. vertauschtes Heimrecht), außer die Heimmannschaft übt – aus welchen Gründen auch immer – ihr Heimrecht auf einer fremden Sportanlage aus.

b) Wenn der Wettabschluss nach dem tatsächlichen Beginn des der Wette zugrunde liegenden Wettereignisses bzw. nicht entsprechend den Wettbestimmungen stattfindet. Dies gilt allerdings nicht für jene Wetten, die aufgrund ihrer Art vom Buchmacher laufend auch noch nach dem Beginn des Wettereignisses angeboten werden und als solche Wetten – die eben auch noch nach Beginn des Wettereignisses abgeschlossen werden können – gekennzeichnet sind, etwa zum Beispiel, Langzeitwetten oder Livewetten. Die vom Buchmacher bestimmte Zeit des Wettvertragsabschlusses ist für den Wettkunden verbindlich.

c) Wenn ein Wettereignis abgesagt wird oder nicht stattfindet, es sei denn, dass ca) zum Zeitpunkt der Absage bereits ein Ersatztermin für dieses Wettereignis fest steht, der innerhalb der folgenden zwei Kalendertage, gerechnet vom ursprünglich vorgesehenen Beginn des Wettereignisses liegt oder cb) das Wettereignis im Rahmen einer sportlichen Turnierveranstaltung (z.B. Welt-, Europa- oder Staatsmeisterschaften, Olympiade, Tennisturnier etc.) nachgetragen wird.

d) Wenn das Wettereignis abgebrochen wird, ohne dass unmittelbar nach dem Abbruch eine offizielle Wertung erfolgt. Nachträgliche Änderungen des Klassements (z.B. Entscheidungen „am grünen Tisch“) bleiben daher unberücksichtigt.

e) Wenn ein Tennisspiel durch w.o. beendet wird.

13) Für die Beurteilung des Wettausgangs gelten insbesondere folgende Regelungen:

a) Maßgeblich sind die unmittelbar nach Beendigung des Wettereignisses bekannt gegebenen Ergebnisse (z.B. Siegerehrung, sofern diese im unmittelbaren Anschluss an das Wettereignis stattfindet).

b) Bei Fußballspielen ist das Ergebnis nach 90 Minuten (reguläre Spielzeit), bei Eishockeyspielen nach 60 Minuten (reguläre Spielzeit) maßgebend. Etwaige Verlängerungen oder Elfmeterschießen usw. haben daher keinen Einfluss auf den Wettvertrag, außer die Vertragsteile haben davon Abweichendes durch Vermerk in den Aufzeichnungen des Buchmachers (z.B. Europacup – Aufstiegswette) vereinbart.

c) Finden zwei oder mehrere Bewerbe derselben Art (z.B. zwei Riesenslaloms) an einem Ort statt, so gelten alle Wetten, die vor Beginn des ersten Ereignisses abgeschlossen wurden, nur für das erste Ereignis, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

14) Bei „toten Rennen“ (2 oder mehrere Gleichplatzierte) werden die Auszahlungen entsprechend geteilt (z.B.: Wetteinsatz 100, Quote auf den Sieger: 1,8, ergibt eine Wettauszahlung von 180, bei zwei Siegern beträgt die Auszahlung daher je 90, bei drei Siegern je 60). Nehmen an Wettereignissen lediglich zwei Starter (Mannschaften) teil (z.B. Trainingsduell) und wird keine Unentschieden- Quote angeboten, werden im Falle von „toten Rennen“ die Auszahlungen nicht geteilt, sondern der gesamte Einsatz zurück bezahlt.

15) Findet das Wettereignis nach Maßgabe der vorliegenden Allgemeinen Wettbestimmungen statt und tritt ein Teilnehmer oder eine Mannschaft zu diesem Ereignis nicht an, so bleibt der Wettvertrag aufrecht („play or pay“); dies bedeutet, dass eine auf einen Nichtteilnehmer oder auf eine nicht teilnehmende Mannschaft platzierte Wette als für den Kunden verloren gilt.

16)Werden mehrere Wettereignisse kombiniert („Kombinationswette) gilt folgendes:

a)Werden ein oder mehrere Ereignisse abgesagt, abgebrochen oder finden sie aus sonstigen Gründen nicht statt, ohne dass ein Nachtrag im Sinne des Punktes 12 c erfolgt bzw. ohne dass eine offizielle Wertung im Sinne des Punktes 12 d erfolgt, so wird (werden) diese(s) Wettereignis(se) mit der Quote 1,00 gewertet; das gilt auch für durch w.o. beendete Tennisspiele.

b) Werden alle Wettereignisse abgesagt, abgebrochen oder finden sie aus sonstigen Gründen nicht statt, ohne dass ein Nachtrag im Sinne des Punktes 12 c erfolgt, bzw. ohne, dass eine offizielle Wertung im Sinne des Punktes 12 d erfolgt, dann wird der Wettvertrag rückwirkend aufgehoben und der Wetteinsatz ist zurück zu zahlen. Das gilt auch für durch w.o. beendete Tennisspiele.

c) Erfolgt der Vertragsabschluss erst nach dem Beginn eines oder mehrerer Ereignisse, gilt für diese Ereignisse die Quote 1,00; das gilt nicht für die im Punkt 12 b, 2. Satz angeführten Wetten. Erfolgt der Wettabschluss erst nach dem Beginn aller Ereignisse, dann gilt Punkt 12 b sinngemäß. Diese vom Österreichischen Buchmacherverband beschlossenen Wettbestimmungen treten am 08.09.2005 um 0.00 Uhr in Kraft, wodurch alle bisherigen vom Verband herausgegebenen Fassungen ihre Gültigkeit verlieren.

HK Sportwetten

 

B2W ERGÄNZENDE WETTBESTIMMUNGEN-LIVEWETTEN

Bei allen Wetten gilt, falls nicht anders angegeben (z.B.: 1. Tor in der Verlängerung, Wer steigt auf, Wer gewinnt den Pokal, etc.), das Resultat nach der regulären Spielzeit. Die Gültigkeit der Livewette ist gänzlich unabhängig davon, ob es eine Liveübertragung des Ereignisses gibt, da der Buchmacher keinen Einfluss auf die Übertragung von Ereignissen hat. Alle Wetten werden nach dem Ende des Spieles/Ereignisses nach Vorliegen eines offiziellen Ergebnisses bewertet.      


Falls ein Spiel abgebrochen wird, behalten alle schon bewerteten Wetten jedenfalls ihre Gültigkeit.
     
Alle abgegebenen, noch nicht bewerteten Wetten, behalten ihre Gültigkeit, falls zum Zeitpunkt des Abbruchs bereits ein Termin zur Fortsetzung für dieses Wettereignis feststeht, der innerhalb der folgenden 2 Kalendertage,   gerechnet vom ursprünglich vorgesehenen Beginn des Wettereignisses   liegt, oder das Wettereignis im Rahmen einer sportlichen Turnierveranstaltung (z.B. Tennisturnier, etc.) fortgesetzt wird. Falls zum Zeitpunkt des Abbruchs   kein neuer Termin zur Fortsetzung feststeht bzw. vorgesehen ist, so werden die Wetten, deren Ausgang noch nicht endgültig feststeht, mit 1,0 gewertet z.B. Abbruch in der zweiten Halbzeit beim Stand von 3:0 (Over/Under 1,5 Tore, Over/Under 2,5 Tore [nur beim "Betting in running", nicht die   normale Spezialwette] gelten, 4. Tor sowie das Match, die   Handicap Wetten, Wetten auf einen oder mehr Elfmeter im Spiel, eine oder mehr rote Karten im Spiel und alle Wetten auf Over/Under 3,5 Tore, Over/Under 4,5 Tore usw. werden mit 1,0 gewertet); z.B. Abbruch beim Tennis im 2. Satz (Wetten auf den 1. Satz, Over/Under-Wetten der Games des 1. Satzes sowie die bereits bewerteten Gamewetten des 2. Satzes gelten, Wetten auf den 2. Satz, sowie auf das Match, Over/Under-Wetten der Games des 2. Satzes und Handicap Wetten werden mit 1,0 gewertet.).

Falls ein Spiel nicht fortgesetzt, sondern neu ausgetragen wird, behalten alle schon bewerteten Wetten ihre Gültigkeit. Die noch nicht bewerteten Wetten, werden mit 1,0 gewertet. Dies gilt für alle Sportarten (z.B. 1. Drittel, 1. Viertel, Match, Handicap, Over/Under Tore, usw). Alle Zeitangaben beziehen sich auf Mitteleuropäische Zeit (MEZ). Alle Zusatzinformationen – wie z. B. Spielzeit, Spielstand, Textinformationen etc. – sind ohne Gewähr.

Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, werden mit Quote 1,0 bewertet.

Die Handicap Wetten beim Tennis (Satz oder Games) beziehen sich auf das ganze Spiel, d.h. zum Endergebnis ist die Satz- oder Gamevorgabe dazu zu rechnen. Handicap Wetten beim Fußball und beim Eishockey beziehen sich   auf das ganze Spiel, d.h. zum Endergebnis (nach regulärer Spielzeit, ohne etwaige Verlänger
ungen) ist die Torvorgabe dazu zu rechnen.


B2W BESONDERE WETTBESTIMMUNGEN

Findet das Wettereignis nicht wie im Quotenblatt angegeben statt (z.B. vertauschtes Heimrecht), so ist die Wette ungültig und die Einsätze werden zurückbezahlt, außer die Heimmannschaft trägt Ihr Heimrecht auf einer fremden Sportanlage aus.

Erfolgt der Wettabschluß, aus welchen Gründen immer, erst nach dem tatsächlichen Beginn des der Wette zugrundeliegenden Wettereignisses bzw. nicht entsprechend den Wettbestimmungen, so ist die Wette ungültig, wobei der getätigte Einsatz dem Wettkunden rückerstattet wird. Dies gilt allerdings nicht für jene Wetten, die aufgrund ihrer Art vom   Buchmacher ausdrücklich auch noch nach dem Beginn des Wettereignisses angeboten werden, wie etwa Hürdenrennen (Pferderennen), Langzeitwetten und Livewetten. Der Buchmacher ist berechtigt, die Uhrzeit der Wettannahme für den Wettkunden verbindlich in den Aufzeichnungen zu   vermerken.

Sieger des sportlichen Wettereignisses ist derjenige, der unmittelbar nach Ende der Veranstaltung als der vermeintliche Sieger gilt (z.B. Formel 1 > Siegerehrung). Nachträgliche änderungen des Klassements (z.B. Entscheidungen am "grünen Tisch") haben keinen Einfluß auf die Wettauszahlung.

Bei Fußballspielen ist das Ergebnis nach 90 Minuten (reguläre Spielzeit), bei Eishockeyspielen nach 60 Minuten (reguläre Spielzeit) maßgebend. Etwaige Verlängerungen oder 11-Meter-Schießen usw. haben  daher keinen Einfluß auf den Wettvertrag, außer die Vertragsteile haben davon Abweichendes durch Vermerk in den Aufzeichnungen des Buchmachers (z.B. Europacup-Aufstiegswette) vereinbart.

Wird ein Wettereignis abgesagt, abgebrochen, ohne offizielle Wertung beendet oder findet es aus sonstigen Gründen nicht statt, so wird der getätigte Einsatz zurückgezahlt. Steht zum Zeitpunkt der Absage bereits ein Ersatztermin für dieses Wettereignis fest, der innerhalb der folgenden 2 Kalendertage, gerechnet vom ursprünglich vorgesehenen Beginn   des Wettereignisses liegt, so bleibt die Wette aufrecht. AUSNAHMEN: Bei einer zeitlichen Verschiebung eines Tennisspieles bleibt die Wette   bestehen, wenn das Spiel noch innerhalb desselben Turniers ausgetragen   wird (unabhängig von der 2 Tage Regel). Das Gleiche gilt, wenn ein Wettereignis im Rahmen einer Welt- oder Europameisterschaft bzw. Olympiade stattfindet. Alle Zeitangaben beziehen sich auf Mitteleuropäische Zeit (MEZ).
              
Wird ein Wettereignis abgebrochen und offiziell gewertet, so bleibt   die Wette aufrecht und gilt Pkt. 3 sinngemäß. Ein durch w.o. beendetes Tennisspiel gilt als nicht ausgetragen, sodaß der geleistete Einsatz   zurückzuzahlen ist.
              
Finden zwei gleichartige Bewerbe   (z.B. Ski Riesenslalom) an einem Ort statt, so gelten alle Wetten, die vor Beginn des ersten Ereignisses abgegeben wurden, für das erste Ereignis, außer es ist ausdrücklich anderes festgelegt.
              
Die Auszahlung der Wetten erfolgt unter Berücksichtigung vorhandener Buchmacherlimits. Bei "Toten Rennen" werden die Auszahlungen   entsprechend geteilt (z.B. 2 Sieger: Die Hälfte des Einsatzes ist   gewonnen, die Hälfte des Einsatzes ist verloren, daher folgt z.B. Quote 3.0 wird zu Quote 1,5 oder Quote 1,6 wird zu Quote 0,8!). Bei Bewerben,   bei denen lediglich 2 Starter (Mannschaften) teilnehmen (Duell, z.B. Trainingsduell oder Mannschaftssportarten mit geradem Handicap) und   keine Unentschieden Quote angeboten wird, wird im Falle eines "Toten Rennens" der Einsatz zurückbezahlt.
              
Für alle Wetten gilt   der Grundsatz "play or pay". Dies bedeutet, daß bei Nichtteilnahme des  Sportteilnehmers oder der Sportmannschaft, aus welchem Grund auch immer, die Wette verloren ist, wenn das Wettereignis, zu dem der Sportteilnehmer oder die Sportmannschaft gemeldet war, stattfindet.
              
Wenn   in einer Wette, in der mehrere Wettereignisse kombiniert werden, eines oder mehrere davon abgesagt oder abgebrochen werden oder aus sonstigen Gründen nicht stattfinden, ohne daß ein Nachtrag im Sinne des Punkt 5 erfolgt, so wird (werden) diese(s) Wettereignis(se) mit der Quote 1,0 gewertet. Werden alle in einer Kombinationswette gewetteten Wettereignisse abgesagt, abgebrochen oder finden sie aus sonstigen Gründen nicht statt, ohne daß ein Nachtrag im Sinne des Punkt 5 erfolgt, dann wird der Wetteinsatz zurückgezahlt. Erfolgt der Abschluß einer Wette, in der mehrere Wettereignisse kombiniert werden, erst nach dem Beginn eines oder mehrerer dieser(s) Wettereignisse(s), so wird (werden) diese Wettereignis(se) mit der Quote 1,0 berechnet. Dies gilt jedoch nicht für jene Wetten, die aufgrund Ihrer Art vom Buchmacher ausdrücklich noch nach dem Beginn des Wettereignisses angeboten werden (z.B. Hürdenrennen (Pferderennen), Langzeitwetten, Livewetten etc.).


B2W TEILNAHMEBEDINGUNGEN                                

Die Teilnahme am Programm von bet2win.at ist erst ab einem Alter von 18 Jahren erlaubt. Um Jugendliche zu schützen verlangen wir deshab von jedem Spieler bei der ersten Auszahlung eine Ausweiskopie. Um Missbrauch zu verhindern und Ihre Kinder zu schützen empfehlen wir Ihnen daher, Ihre Zugangsdaten sorgfältig zu verwahren!


Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen ein Filterprogramm zu installieren um Kinder und Jugendliche vor dem Zugriff auf nicht erwünschte Inhalte zu schützen.

Die moderne Freizeitgesellschaft bietet neben vielfältiger Unterhaltung auch ein breites und immer beliebteres Angebot an Sportwetten. Für die überwiegende Anzahl unserer Kunden bedeutet Wetten auf bet2win.at Unterhaltung, Spaß und Spannung.

Wir sind uns aber auch der Tatsache bewusst, dass für manche Menschen  bestimmte Verhaltensweisen jedoch problematisch sein und im schlimmsten Fall sogar zu einer dauerhaften Abhängigkeit führen können.

Wir ersuchen Sie daher die folgenden Tipps von Beginn an zu beachten, damit ein Besuch auf bet2win.at weiterhin ein Vergnügen für Sie bleibt:

SETZEN SIE SICH EINSATZLIMITS
Tätigen Sie bewusst Ihre Einsätze in einem vernünftige
n Verhältnis zu Ihren finanziellen Möglichkeiten und verwetten Sie nur Beträge, die Ihnen für Ihre Freizeit und Unterhaltung zur Verfügung stehen.
Versuchen Sie nicht um jeden Preis ein Minus auszugleichen. Gehen Sie keine höheren Risiken ein um Verluste wieder wett zu machen. Wetten Sie zu Ihrer Unterhaltung und nicht um Geld zu verdienen.

SETZEN SIE SICH ZEITLIMITS

Setzen Sie sich ein Zeitlimit und halten Sie sich daran. Achten Sie darauf, dass Ihre Aufenthalte auf bet2win.at in einem ausgewogenem Verhältnis zu anderen Freizeitaktivitäten stehen.

WETTEN SIE MIT BEDACHT            
Wetten Sie besser nicht wenn Sie unter psychischem Druck stehen, gestresst oder auf andere Weise belastet sind. Wetten Sie auch nicht wenn Sie unter Einfluss von Alkohol oder Medikamenten stehen.

PROBLEMATISCHES SPIELVERHALTEN:

Von problematischem oder pathologischem Sportwettverhalten wird gesprochen, wenn das Spielen zu einem beherrschenden Mittelpunkt des Lebens wird. Betroffene vernachlässigen nach und nach andere Lebensbereiche wie Familie, Hobbies oder Beruf. In einem meist mehrjährigen Prozess verlieren sportwettabhängige Personen zunehmend alle sozialen Bindungen, ebenso wie Selbstachtung und Selbstvertrauen

GEFÄHRDETE PERSONEN
Eine aktuelle wissenschaftliche Studie zum Thema „Glücksspiel und Spielerschutz in Österreich“ (Kalke et al., Lambertus Verlag, 2011) zeigt auf, dass die 18- bis 35-Jährigen, Personen mit   Pflichtschulabschluss, Arbeitslose, gering Verdienende und SpielerInnen mit häufiger Spielteilnahme und hohem Geldeinsatz gehäuft von Spielproblemen betroffen sind. Zudem weisen Personen mit Migrationshintergrund sowie Befragte, in deren Familien aktuell glücksspielbezogene Probleme auftreten, bestehen, ein erhöhtes Risiko auf, selbst   Spielprobleme zu entwickeln.

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